Das Anwaltshonorar
Ein guter Anwalt spart Geld. Die Beauftragung eines Anwalts kostet zunächst einmal Gebühren. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Höhe der Gebühren. Danach errechnen sich die Gebühren nach der Höhe des Gegenstandswerts und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Beide Faktoren sind zu Beginn einer streitigen Auseinandersetzung oftmals noch gar nicht absehbar.
Als unser Mandant legen Sie selbst den Umfang der Rechtsberatung fest und können zwischen verschiedenen Honorierungsmodellen wählen:
Nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Wir vereinbaren die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Nach Zeitaufwand
Wir vereinbaren einen Vergütung nach Zeitaufwand. Auf diese Weise wird Ihnen nur der tatsächlich angefallene Aufwand in Rechnung gestellt. Sie erhalten eine zeitliche Aufstellung, die Sie überprüfen können.
Pauschalvergütung
Wir verständigen uns bei Beginn eines Rechtsstreits auf eine Pauschale für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten, beispielsweise für den außergerichtlichen Forderungseinzug.
Beratungsvertrag
Wir stehen Ihnen gegen eine monatliche Pauschale oder nach Stundenaufwand für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten jederzeit zur Verfügung, beispielsweise für Ihre spontanen rechtlichen Anfragen und die Ihres Hausverwalters, anwaltliche Mahnschreiben, Beantragung von Mahnbescheiden.
Erfolgshonorar
Unter bestimmte Voraussetzungen ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars gemäß § 4a RVG möglich. Wir informieren Sie gern.
Sprechen Sie uns an. Wir schließen mit Ihnen Gebührenvereinbarungen, die Ihren Interessen entsprechen, denn es geht um Ihr Geld.